- Erstellung von Bilanz- und Gewinn-und Verlustrechnung, Anhang
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erfüllung Ihrer Offenlegungs- und Hinterglegungspflichten
- Erläuterung Ihres Jahresabschlusses durch Berichterstellung
- Erläuterung Ihres Jahresabschlusses im persönlichen Gespräch oder auch durch Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
- Betriebswirtschaftliche Bewertung Ihres Jahresabschlusses
Eine Identität von Steuer- und Handelsbilanz gehört der Vergangenheit an. Heute existieren damit mehr Möglichkeiten als früher, sich in der Handelsbilanz – häufig sind Banken wichtige Adressaten – hübscher zu machen, als es in der Steuerbilanz als Grundlage der fälligen Steuerzahlungen der Fall ist.
Die Erstellung einer Bilanz ist daher ein mehrstufiger Prozess, bei dem nicht selten ein paar Zielkonflikte gelöst werden müssen. Bilanzieren und Gewinnausweis auf der sicheren Seite? Oder kalkulierbare Risiken in Kauf nehmen. Kaum etwas charakterisiert das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Berater so gut, wie die uneingeschränkte Offenheit, mit der diese Fragen intern besprochen und geklärt werden.
Natürlich erstellen wir neben der immer notwendigen Handels- und Steuerbilanz auch alle anderen gängigen Formen einer Bilanz, wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Liquidationsbilanz und übernehmen die Aufgaben nach dem Publizitätsgesetz. Bei letzteren stellen wir sicher, dass nicht mehr öffentlich zugänglich an Informationen preisgegeben werden, als unbedingt notwendig, weil gesetzlich vorgeschrieben.