- Beratung und Beantragung von Steuervergünstigungen und Subventionen
- Einlegen von Rechtsbehelfsmitteln
- Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren sowie Betreuung in allen Fragen zur strafbefreienden Selbstanzeige
Zum Ende einer Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass sie Rechtssicherheit erhalten, z.B. durch die Einholung einer so genannten Zusage oder durch Abschluss einer tatsächlichen Verständigung.
Sollten steuerliche Standpunkte nur noch streitig durchsetzbar sein, vertreten wir Sie mit unseren Steueranwälten und Steuerberatern sowohl gegenüber der Finanzverwatung als auch gegenüber sämtlichen gerichtlichen Instanzen.